

Gerade bei der Abgabe, also dem Verkauf ist heute enorme Vorsicht geboten. Die aktuelle Hygienevorschrift verpflichtet Sie als Anbieter dazu, für die Warenpräsentation einen Spuckschutz zu verwenden. Oftmals werden hierfür auch die Begriffe Hustenschutz, Niesschutz, Spuckschutzhaube oder einfach Thekenaufsatz verwendet.
Die Hygienevorschrift wird von den zuständigen Gewerbeämtern kontrolliert, gerade in der letzten Zeit häufen sich die Fälle in denen ganze Verkaufsstände durch die Missachtung dieser Richtlinie geschlossen werden. Auch der WKD (Wirtschaftskontrolldienst) achtet bei seinen täglichen Besuchen in Restaurants und Lebensmittelverkaufsständen auf die Einhaltung der Hygienerichtlinie.





